Salzburger Domkapitel

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Das Salzburger Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das für das geistliche Wohl der ganzen Erzdiözese Verantwortung trägt. Ihm obliegt insbesondere die (eingeschränkte) Wahl des Salzburger Erzbischofs. Seine Mitglieder werden Domkapitulare genannt.

Begriffe

Domkapitulare

Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen[1]

Domherr

Hauptartikel: Salzburger Domherren

Domherren waren nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten.[2]

Das Domkapitel heute

Allgemeines

Das Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils[3] für das geistliche Wohl der ganzen Diözese Verantwortung trägt, die mitbrüderliche Sorge für die Priester und die Pflege der Gemeinschaft. Außerdem hat es die Aufgabe des Kollegiums der Konsultoren, das in bestimmten personellen und ökonomischen Fragen zu hören ist, dem u. U. die Wahl eines Diözesanadministrators zufällt und dem ein neuernannter Bischof sein Ernennungsdekret bei der Besitzergeifung der Diözese vorzulegen hat. Als Priestergemeinschaft sind die Domkapitulare zur gemeinsamen Feier des Stundengebetes, der Konventmesse und der feierlichen sonntäglichen Domliturgie verpflichtet. Ebenso ist die Erhaltung der Domkirche ihre Aufgabe. Wenigstens viermal im Jahr sind halbtägige Besprechungen abzuhalten.

Statutarisches

Die gegenwärtig geltenden Statuten des Domkapitels hat Erzbischof Dr. Karl Berg am 1. Jänner 1984 in Kraft gesetzt.

Das Domkapitel 2023

Das Domkapitel besteht aus normalerweise zwölf (2020 waren es nur neun) Kanonikern. Derzeit (Stand 23. September 2023) hat es die folgenden Mitglieder:[4]

  1. Dompropst: Weihbischof Dr. Hansjörg Hofer
  2. Domdechant[5]: Dr. Gottfried Laireiter, Bischofsvikar für die Institute des geweihten Lebens und die spirituellen Bewegungen, Pfarrer von Neumarkt am Wallersee
  3. MMMag. Roland Kerschbaum, Diözesankonservator, Pfarrer von Elsbethen
  4. Dompfarrer: Generalvikar Mag. Roland Rasser, Dechant von Salzburg Zentralraum
  5. Domkustos: Prälat Dr. Johann Reißmeier, Offizial des Erzbischöfliches Diözesan- und Metropolitangericht Salzburgs, Pfarrprovisor von Siezenheim
  6. OStR Dr. Raimund Sagmeister, Rektor des Katechetischen Amtes und Professor an der Pädagogischen Hochschule
  7. Mag. Gerhard Viehhauser, Pfarrer von Salzburg-St. Blasius
  8. Mag. Josef Zauner, Pfarrer von Thalgau
  9. Mag. Tobias Giglmayr, Regens des Priesterseminars der Erzdiözese Salzburg
  10. Mag. Ambros Ganitzer, Dechant von Altenmarkt (Domkapitular seit 24. September 2022)[5]
  11. Mag. Harald Mattel, Bischofsvikar für die junge Kirche, Pfarrer von Seekirchen (Domkapitular seit 24. September 2022)[5]

Neben diesen zwölf Kanonikern gibt es emeritierte, also ehemalige, Kanoniker ("canonici emeriti") und Ehrenkanoniker ("canonici honorarii"), denen jedoch keine rechtserhebliche Mitgliedschaft im Kollegium der Domkapitulare zukommt.

Emeriti:

Ehrenkanoniker:[6]

Amtskleidung

Die Amtskleidung der Domherren besteht aus einem schwarzen, rot gesäumten Talar mit roten Knöpfen, einer kirschroten Mozetta, einem ebensolchen Birett und einem Kapitelkreuz, das Kaiser Franz II./I. am 25. März 1827 gestiftet hat.

Wiedererrichtung und Wahlrecht

Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution 1806 untergegangen war (es war die Zeit der Säkularisierung, als Ferdinand III. von Toskana als Kurfürst über Salzburg herrschte), fand am 25. März 1825 die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören seither 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom 23. April 1823 zugestandene kanonische Wahlrecht[7] des Erzbischofs wurde bis 1918 ausgeübt.

Seit dem 1933 zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat[8] präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss.

Geschichte

Entstehung

Der erste Salzburger Dom wurde von Bischof Virgil (der gleichzeitig auch Abt von St. Peter war) am 25. September 774 geweiht. Das war auch der Grund, weshalb nun ein Domkapitel vonnöten war.

Seit 817 führten diese Kanoniker[9] nach der Regel (= canon) des Wormser Bischofs Chrodegang ein gemeinschaftliches Leben. 987 trennte sich ein Teil von der Gemeinschaft und begann unter dem aus Regensburg kommenden Abt Tito in St. Peter eine neue Mönchsgemeinschaft.

Das Augustiner-Chorherrenstift (1122 bis 1514)

Statut

1122 errichtete Erzbischof Konrad I. ein neues Kanonikerstift, dessen Angehörigenzahl er auf 24 festsetzte, wobei er die Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen.

Am 28. Oktober 1427 bestätigte Papst Martin V. dem Salzburger Kapitel ein Statut, in dem die Pfründenverteilung neu geregelt wurde. Dieses Statut wurde 1451 von Papst Nikolaus V. bestätigt.

Die Aufnahme in das Domkapitel geschah durch Wahl, wobei Stimmenmehrheit entschied.

Als Aufnahmevoraussetzung war spätestens seit Martins V. Statutenbestätigung von 1427 die zumindest ritterliche Geburt erforderlich: Die Kapitulare mussten von "Grafen, Freiherrn, Rittern und edlen Knechten" abstammen. Nur im 14. Jahrhundert wurden noch zwei gelehrte Bürger aufgenommen.

Die Aufnahme als vollberechtigtes Mitglied konnte nur nach der Priesterweihe erfolgen.

Die Ordensregel verlangte auch dauernde Residenz und Präsenz. Schon aus diesem Grunde war die Erlangung auswärtiger Pfründen nicht möglich.

Von den 24 Kanonikaten blieben im 14. und 15. Jahrhundert zahlreiche unbesetzt, 1514 waren noch neun Kapitulare vorhanden.

Nach dem Erzbischof war das Domkapitel der größte Grundherr des Landes.

Ämter und Dignitäten

Unter den Amts- und Würdenträgern des Augustinerchorherrenstifts nahm, im Gegensatz zu den Einrichtungen der aus Weltpriestern bestehenden Domkapitel, der Dompropst eine überragende Stellung ein. Er war unumschränkter Vorgesetzter der übrigen Kapitularen, bei der Profess musste ihm Gehorsam geschworen werden. Der Dompropst wurde vom Kapitel frei gewählt, nur manchmal nahm der Papst, einmal der Erzbischof die Ernennung in Anspruch.

Der Domdekan, der vom Kapitel frei gewählt wurde, war im Chorherrenstift lediglich im Chordienst das Oberhaupt des Kapitels.

Der Stadtpfarrer – die Stadtpfarrkirche, das war die heutige Franziskanerkirche, war mit dem Domstift fest verbunden – war der erste Seelsorger der Hauptstadt, im Kapitel spielte er keine größere Rolle.

Der Domscholastikus war der Leiter der Domschule, dem die Erziehung der Domizellaren oblag.

Der Domoblajar war der Verwalter der Messstiftungen im Dom, deren jährlicher Ertrag unter die Priester des Domstiftes verteilt wurde.

Der Spitalmeister (Hospitalarius) war der Leiter des Domkapitelspitals im Kai. Im 15. Jahrhundert wurde das Spital in erster Linie für die Bediensteten des Domkapitels verwendet. Es befand sich neben der St. Johanns-Kirche an der Ecke der späteren Kapitelgasse.

Der Siechenmeister betreute die Infirmarie, die Krankenabteilung im Stift selbst.

Ein weiteres Amt war das des Domkustos.

Persönliche Zusammensetzung des Kapitels

Das Domkapitel war eine Domäne des Adels. Im 14. Jahrhundert waren bürgerlicher Herkunft Pilgrim Laubezz und Karl Muschopf; der erste aus einer Reichenhaller, der zweite aus einer Regensburger Bürgerfamilie.

Die regionale Herkunft der Domherren umfasst nach Wagner [1952] für das 14. und 15. Jahrhundert den gesamten süddeutschen Raum von Schwaben bis Krain:

Ein Universitätsstudium lässt sich bei 49 Domherren, also bei fast einem Drittel, feststellen.

Siehe auch den Artikel "Salzburger Domherren".

Das weltliche Domkapitel (1514 bis 1806)

Verfassung

Durch päpstliche Bulle vom 22. September 1514 wurde das Augustiner-Chorherrenkapitel in ein weltpriesterliches Domstift umgewandelt, dem auch 24 Kapitulare angehörten. Gleichzeitig wurden auch 12 Chorvikare am Dom angestellt.

Erzbischof Paris Graf Lodron erließ am 19. September 1628 das grundlegende Statut, in dem die Kriterien der Aufnahme in das Kapitel festgesetzt wurden. Dieses blieb bis zur Auflösung des Domkapitels 1806 in Kraft.

Dieses Domkapitel war der größte Wirtschaftskörper des Landes. Es hatte zahlreiche Patronatsrechte über Pfarreien, Jagdrechte, Liegenschaften und in der Stadt 15 Kanonikalhöfe.

Ewiges Statut

1606 fasste das Domkapitel den Beschluss, dass nie ein bayerischer Prinz oder österreichischer Erzherzog Erzbischof werden dürfe. Dieses so genannte Ewige Statut' wurde in der Folge ohne Unterbrechung eingehalten.

Residenzpflicht

Die Domherren mussten sich jährlich mindestens drei Monate in der Stadt Salzburg aufhalten und benötigten dazu entsprechende Wohngebäude. Diese Domherrenhäuser wurden in der Kapitelgasse und im Kaiviertel errichtet.

Bischöfe von Chiemsee

Ab 1610 waren die nun ständig aus dem Domkapitel ernannten Bischöfe von Chiemsee zugleich Weihbischöfe von Salzburg.

Persönliche Zusammensetzung des Kapitels

Die Herkunftsorte der Domherren umfassen die katholischen Gegenden des Reiches, besonders jedoch den süddeutschen Raum. Tirol ist stark vertreten, einheimische Familien jedoch nur in geringem Ausmaß, besonders wenn man die von den Erzbischöfen, die selbst fast durchwegs auswärtiger Herkunft waren, ins Land gebrachten Angehörigen ihrer Herkunftsfamilien (siehe den Artikel "Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg") außer Betracht lässt.

Siehe auch den Artikel "Salzburger Domherren".

Bedeutung

Die Salzburger Kanoniker ließen es sich nicht nehmen, sich an der geistlichen und weltlichen Führung der Diözese maßgeblich zu beteiligen. Die Erzbischöfe gingen im 14. und 15. Jahrhundert mit einer einzigen Ausnahme (Johann von Gran) aus dem Domkapitel hervor. Ebenso wurden die Salzburger Eigen- bzw. Suffraganbistümer teilweise mit Salzburger Domherren besetzt, besonders Chiemsee, in geringerem Maße auch Seckau und Lavant.

In weltlichen Belangen spielte das Kapitel besonders in den Zeiten von Sedisvakanzen eine wichtige Rolle. Hier stellte es den Ökonom und dessen zwei Gehilfen. Diese drei führten die Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Erzbischofs. Auch bei Abwesenheit des Erzbischofs besorgte ein Kapitular, meist der Dompropst, die Stellvertretung.

Quellen

Einzelnachweise, Anmerkungen

  1. Quelle: Wikipedia-Artikel Kapitular
  2. Quelle: Wikipedia-Artikel Domherr
  3. Das 21. ökumenische Konzil am 25. Jänner 1959 wurde zum Symbol für die Erneuerung der katholischen Kirche. Weitere Informationen: Ökumenisches Heiligenlexikon: 2. Vatikanisches Konzil
  4. Erzdiözese Salzburg > Domkapitel > Geschichte (Memento vom 19. Jänner 2021 [letzte archivierte Version dieser Seite]); > eds.at > Wir > Diözese > Diözesanleitung (Stand März 2022)
  5. 5,0 5,1 5,2 Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Ausgabe 10/2022, Nr.  54: Personalnachrichten (S. 110 f.)
  6. Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Ausgaben 9/2017 Nr.  71: Personalnachrichten (S. 125 f.) und 10/2022, Nr.  54: Personalnachrichten (S. 110 f.)
  7. Details zum Nachlesen hier: Kanonisches Recht
  8. Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der Katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen.
  9. Kanoniker (lateinisch "Canonici") oder in der weiblichen Form Kanonissen waren ursprünglich Priester bzw. Ordensfrauen, welche nach einer gewissen Regel, dem "Kanon", zusammenlebten; weitere Informationen Kanoniker und Kanonissen

Literatur

  • Klein, Herbert, Die Standesverhältnisse des Salzburger Domkapitels im Mittelalter (bis 1400). 1923.
  • Wagner, Hans, Das Salzburger Domkapitel in seiner persönlichen Zusammensetzung 1400-1550. 1949.

Weblinks